(nachfolgend: Gesuchsgegner) und stellte den Verfahrensantrag auf Beizug der Akten BK 24 180. Mit Verfügung vom 18. Dezember 2024 wurden die Gesuchsgegnerin und der Gesuchsgegner seitens der Verfahrensleitung zur Einreichung einer Stellungnahme aufgefordert, während dem Straf- und Zivilkläger Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Weiter zog die Verfahrensleitung die Akten BK 24 180 bei. Der Straf- und Zivilkläger reichte am 23. Dezember 2024 eine Stellungnahme ein, der Gesuchsgegner am 24. Dezember 2024 und die Gesuchsgegnerin am 7. Januar 2025. Die Gesuchstellerin reichte am 23. Januar 2025 abschliessende Bemerkungen ein.