8 mit Minigrips, die Verpackung einer Betäubungsmittelwaage, zwei Minigrips mit Pillen und Kokainsteinen sowie Latexhandschuhe aufgefunden. Die entdeckten Zufallsfunde meldeten die Polizeibeamten der diensthabenden Pikettstaatsanwältin, welche daraufhin wegen Verdachts auf Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz mündlich die Hausdurchsuchung für die Wohnung des Beschwerdeführers anordnete. Mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 24. November 2024 wurde die Anordnung der Hausdurchsuchung nachträglich verschriftlicht.