Daran ändert auch nichts, dass sich die Polizeibeamten nach ihrem Eintreffen für einige Minuten im Garten aufgehalten hatten, bis sie schliesslich die Leiter bestiegen und sich auf den Balkon begaben. Zum einen erscheint es nachvollziehbar, dass sich die Polizeibeamten nach ihrem Eintreffen zuerst einen Überblick über die vorgefundene Situation verschaffen wollten und sich beim Nachbarn über die gemachten Feststellungen erkundigten. Zum anderem konnte gemäss Berichtsrapport erst nach Betreten des Balkons festgestellt werden, dass in der Wohnung Licht brannte und Musik lief.