Unabhängig von der Behauptung des Nachbarn, wonach sich die Täterschaft vor Eintreffen der Polizei bereits entfernt habe, konnte unter diesen Umständen die Anwesenheit weiterer Täterschaft in der Wohnung nicht genügend ausgeschlossen werden, zumal der Nachbar offenbar nicht gesehen hatte, wie viele Personen die Leiter hochgestiegen waren. Daran ändert auch nichts, dass sich die Polizeibeamten nach ihrem Eintreffen für einige Minuten im Garten aufgehalten hatten, bis sie schliesslich die Leiter bestiegen und sich auf den Balkon begaben.