Gemäss Berichtsrapport stellte die Polizei nach dem Betreten des Balkons fest, dass die Balkontür eingeschlagen war, in der Wohnung Licht brannte und Musik lief. Unabhängig von der Behauptung des Nachbarn, wonach sich die Täterschaft vor Eintreffen der Polizei bereits entfernt habe, konnte unter diesen Umständen die Anwesenheit weiterer Täterschaft in der Wohnung nicht genügend ausgeschlossen werden, zumal der Nachbar offenbar nicht gesehen hatte, wie viele Personen die Leiter hochgestiegen waren.