Hinweise auf Betäubungsmittelhandel sichergestellt werden. Da der Beschwerdeführer abwesend war, wurde als Vertreter der Gemeinde Ostermundigen Herr D.________, Polizeiinspektorat Ostermundigen, beigezogen. Eine entsprechende Mitteilung an den Beschwerdeführer wurde ihm an der Wohnungstür mit der Bitte um Kontaktaufnahme mit der Polizei hinterlassen. 5. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, dass die angefochtene Beschlagnahmeverfügung auf einer widerrechtlichen Hausdurchsuchung basiere. Die sichergestellten Beweismittel seien damit unverwertbar, womit die Beschlagnahmeverfügung aufzuheben sei.