In der Wohnung konnten keine Personen angetroffen werden, jedoch erblickten die Polizeibeamten diverse Gegenstände (Minigrip, Verpackung zu Betäubungsmittelwaage, Portioniergefässe, Minigrip mit Pillen etc.), welche auf einen Betäubungsmittelhandel schliessen liessen. Bezüglich der festgestellten Zufallsfunde wurde die diensthabende Pikettstaatsanwältin kontaktiert, woraufhin diese eine Hausdursuchung für die Wohnung aufgrund möglicher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz anordnete. In der Folge konnten weitere Betäubungsmittel/Hinweise auf Betäubungsmittelhandel sichergestellt werden.