Daraufhin wurde die Wohnung über die Balkontür aus Gründen der Gefahrenabwehr, respektive zur Kontrolle, ob sich keine Täterschaft mehr im Objekt befindet, betreten. In der Wohnung konnten keine Personen angetroffen werden, jedoch erblickten die Polizeibeamten diverse Gegenstände (Minigrip, Verpackung zu Betäubungsmittelwaage, Portioniergefässe, Minigrip mit Pillen etc.), welche auf einen Betäubungsmittelhandel schliessen liessen.