Da aufgrund der angetroffenen Situation ein Einbruchdiebstahl im Vordergrund gestanden hatte, wurde der betroffene Balkon über die Leiter betreten. Dabei wurde festgestellt, dass in der Wohnung das Licht brannte und Musik lief. Daraufhin wurde die Wohnung über die Balkontür aus Gründen der Gefahrenabwehr, respektive zur Kontrolle, ob sich keine Täterschaft mehr im Objekt befindet, betreten.