__ festgestellt werden, welche zum Balkon der Obergeschosswohnung des Beschwerdeführers führte. Des Weiteren wurden diverse Gegenstände am Boden der Leiter aufgefunden, welche sichtlich aus einer Wohnung stammten. Darunter unter anderem eine Betäubungsmittelwaage, ein Minigrip, zwei Portioniergefässe und eine UBS Maestro Prepaid-Karte. Zudem wurde festgestellt, dass die Glasscheibe der Balkontür in der Obergeschosswohnung eingeschlagen war. Da aufgrund der angetroffenen Situation ein Einbruchdiebstahl im Vordergrund gestanden hatte, wurde der betroffene Balkon über die Leiter betreten.