Demnach ist derzeit für den Sachverhalt auf die vorliegenden Berichtsrapporte abzustellen. 4.2 Den Berichtsrapporten der Kantonspolizei Bern vom 10. Dezember 2024 und 20. Dezember 2024 lässt sich folgender Sachverhalt entnehmen: Am 24. November 2024 meldete der Nachbar des Beschwerdeführers, C.________, dass sich eine fremde Person auf seinem Gartensitzplatz befinde. Gestützt darauf rückten die Polizeibeamten an die Adresse des Beschwerdeführers aus. Vor Ort konnte eine Leiter im Garten von C.________ festgestellt werden, welche zum Balkon der Obergeschosswohnung des Beschwerdeführers führte.