Der Beschwerdeführer ersuchte mit Gesuch vom 6. Dezember 2024 um Akteneinsicht. Mit Postsendung vom 9. Dezember 2024 stellte die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer offenbar sämtliche vorhandenen Akten zu. Die Berichtsrapporte der Kantonspolizei Bern vom 10. Dezember 2024 betreffend den Einbruch und der Berichtsrapport vom 20. Dezember 2024 betreffend die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz gingen jedenfalls erst am 12. Dezember 2024 resp. am 23. Dezember 2024 bei der Staatsanwaltschaft ein. Mithin wurden dem Beschwerdeführer am 9. Dezember 2024 sämtliche zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Akten zugestellt.