Gegen die Beschlagnahmeverfügung erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 16. Dezember 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Er beantragte die Aufhebung der Beschlagnahmeverfügung vom 9. Dezember 2024 betreffend die anlässlich der Hausdurchsuchung getätigten Sicherstellungen und – mit Ausnahme der sichergestellten Betäubungsmittel – die Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände; dies unter Kostenund Entschädigungsfolge.