Mit Verfügung vom 9. Dezember 2024 wurden diverse anlässlich der durchgeführten Hausdurchsuchung sichergestellten Gegenstände beschlagnahmt. Gegen die Beschlagnahmeverfügung erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 16. Dezember 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer).