7. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer/Gesuchsteller (per Einschreiben) - den Beschuldigten 1-9 (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - dem Gesuchsgegner 1 (per Einschreiben) - der Gesuchsgegnerin 2 (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (mit den Akten – per Kurier) Bern, 26. September 2025 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: