4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und der von ihm geleisteten Sicherheitsleistung in gleicher Höhe entnommen. 5. Die Kosten der Ausstandsverfahren, bestimmt je auf CHF 400.00, ausmachend insgesamt CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 6. Es werden keine Entschädigungen gesprochen.