56 StPO zu erwecken. 5.6 Im zweiten Satz seines Antrags Nummer 2 hält der Beschwerdeführer Folgendes fest: «Ich beantragte die Delegation des Verfahrens an eine unabhängige Ermittlungsbehörde». Soweit darin ein Ausstandsgesuch gegen die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland erblickt werden soll, ist auf dieses nicht einzutreten. Die in Art. 56 StPO genannten Ausstandsgründe beziehen sich auf einzelne Mitglieder der Strafbehörden und nicht auf eine ganze Behörde. Eine Behörde als solche kann grundsätzlich nicht befangen sein (BOOG, in: Basler Kommentar Schweizerische Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2023, N. 2 zu Art. 58 StPO).