5 aber nicht K.________ persönlich. Der Beschwerdeführer habe diesen Namen sodann auch in seinen Strafanzeigen nicht erwähnt. Ihres Erachtens sei K.________ deshalb gar nicht erst Partei im Strafverfahren. 5.3 In seinen Schlussbemerkungen erwidert der Beschwerdeführer in Bezug auf den Ausstand lediglich, dass es in jedem Geschäftsprozess regelmässige Kontrollen von unabhängiger Stelle brauche, um die Qualität sicherzustellen.