Nach Information über das Ausstandsbegehren habe die Gesuchsgegnerin 2 ihm Bemerkungen zugehen lassen, wonach sie kein persönliches Interesse an der Sache habe und K.________ nicht kenne. Ihr sei keine Verwandtschaft mit ihm bekannt, auch keine in gerade Linie oder in der Seitenlinie bis und mit dem dritten Grad. Angezeigt und beschuldigt worden seien lediglich fedpol an sich, drei weitere Mitglieder von ihm,