Mit Verfügung vom 19. Dezember 2024 eröffnete die Verfahrensleitung ein Be- schwerde- sowie zwei Ausstandsverfahren und gab dem Gesuchsgegner 1, der Gesuchsgegnerin 2 sowie den Beschuldigten Gelegenheit, innert 20 Tagen ab Zustellung eine Stellungnahme zu den Ausstandsgesuchen einzureichen. Zusätzlich forderte die Verfahrensleitung den Beschwerdeführer auf, eine Sicherheit von CHF 1'500.00 zu leisten. Dies tat er mit Einzahlung vom 30. Dezember 2024.