SR 0.101) etc. nicht an die Hand. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 13. Dezember 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte zeitgleich ein Ausstandsgesuch gegen Staatsanwalt L.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner 1) sowie gegen Rechtspraktikantin M.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin 2). Der Beschwerdeführer stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Aufhebung der Nicht-Anhandnahme Verfügung und Anweisung an die Staatsanwaltschaft, ein Verfahren einzuleiten und die Ermittlungen umfassend aufzunehmen.