23 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen, soweit auf dieses einzutreten und dieses nicht gegenstandslos geworden ist. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 2’500.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Entschädigungen werden keine gesprochen.