Untersuchung unter Verweis auf eine Kommunikation vom AI.________ (Datum) (Anmerkung der Kammer: mit dieser wurde darüber informiert, dass gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 20 565+566 Beschwerde erhoben und gleichzeitig Y.________ per 1. September 2021 als neuer Verfahrensleiter eingesetzt werde [abrufbar unter:…]) weiterhin im Gange sei (siehe Akten fedpol pag. 19.100.00161). Des erläuternden Hinweises, dass die Beendigung des Untersuchungsverfahrens grundsätzlich auch mittels Einstellung erfolgen könnte, bedurfte es im konkreten Fall offensichtlich nicht.