_ [fedpol] und V.________ [Bundeshausredaktor der AH.________-Zeitung], die Veröffentlichung erfolgte um 13:19 Uhr durch W.________ [AG.________-Zeitung] gestützt auf eine Auskunft von X.________ [fedpol]) eine gleichlautende Auskunft zwischen der AG.________-Zeitung und X.________ existieren müsse. Sollte dem so sein, vermag er daraus für das vorliegende Ausstandsverfahren ebenfalls nichts zu seinen Gunsten abzuleiten. Eine allfällige Verletzung der Dokumentationspflicht, wie sie vom Gesuchsteller geltend gemacht wird (Replik Rz. 32 und wohl sinn-