6.2.1 Der Gesuchsteller beanstandet schliesslich, dass fedpol-intern bereits seit Februar 2020 festgestanden sei, dass die Beschuldigten zu bestrafen seien. Er verweist dabei auf eine Medienauskunft des fedpol vom AF.________ (Datum) an den Jour- 21 nalisten V.________ (Akten fedpol pag. 19.100.0091). Der entsprechenden E-Mail kann dazu entnommen werden:Sehr geehrter Herr V.________ Vielen Dank für Ihre Anfrage.