Massgeblich ist auch hier die Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls. Im vorliegenden Fall handelte es sich weder um eine Medienmitteilung des fedpol noch um ein ausschliesslich im Zusammenhang mit der vorliegenden Strafsache erfolgtes Interview. Das Gegenteil ist der Fall: Die Gesuchsgegnerin wurde über ihre Aufgabe als «AD.________ (Funktion)»