6.1 6.1.1 Soweit eine Äusserung der Gesuchsgegnerin in einem in der AB.________-Zeitung am AC.________ (Datum) abgedruckten Interview gerügt wird, demgemäss diese auf eine Feststellung des Journalisten hin (Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen.) meinte, so klein seien die Personen, gegen die sie Anklage erheben würden, auch nicht, und weiter betonte, dass sie Anklage gegen Personen erheben würden, denen sie strafbare Handlungen vorwerfen würden (Gesuch Rz. 19), ist festzuhalten, dass diese in einem Zeitpunkt erfolgt ist, als das fedpol Verfahrenspartei im vor dem Wirtschaftsstrafgericht hängigen Gerichtsverfahren war.