Die Arbeiten konnten sich damit auf die Beurteilung des Sachverhaltes und die – erst im Strafbescheid vorzunehmende – Subsumption konzentrieren. Gerade bei komplexen Verfahren mit sehr umfangreichen Beweisstücken gebietet es nicht nur die sachliche Forderung nach Kenntnis der Beweismittel und der daraus möglichen Schlüsse, sondern auch das Beschleunigungsgebot, dass die für die strafrechtlichen Entscheide zuständigen Stellen innerhalb der zuständigen Verwaltung mit den untersuchenden Beamten zusammenarbeiten und deren Unterstützung beiziehen.