Bereits das Beschleunigungsgebot gebietet es, dass sich die zuständige Verwaltung (als Ganzes) laufend so über das Verfahren orientiert, dass die notwendigen Entscheide rasch getroffen werden können. Es ist auch zu beachten, dass einige Teile der sieben Strafbescheide aus sachlichen Gründen im Wesentlichen identisch sind. Die Arbeiten konnten sich damit auf die Beurteilung des Sachverhaltes und die – erst im Strafbescheid vorzunehmende – Subsumption konzentrieren.