Ausserdem war aufgrund der bisherigen Prozessgeschichte mit grosser Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass sich die Beschuldigten gegen allfällige Strafbescheide der Bundesverwaltung zur Wehr setzten und die gerichtliche Beurteilung verlangten (was schliesslich auch der Fall war). Vor diesem Hintergrund ist die Aussage des fedpol, wonach es alles Mögliche tun werde, damit die strafrechtlich relevanten Sachverhalte vor Verjährungseintritt vor Gericht gelangen, nicht zu beanstanden, zumal es ureigene Aufgabe einer untersuchenden Strafbehörde ist, Sachverhalte, für welche eine strafrechtliche Verantwortung nicht genügend aus-