5.3.5 Der fragliche Wortlaut, wonach das fedpol alles ihm Mögliche tun werde, damit die strafrechtlich relevanten Sachverhalte vor Gericht gelangen, bringt zum Ausdruck, dass das Verfahren vor Gericht gebracht werden soll, soweit Sachverhalten strafrechtliche – damit aber nicht gleichzeitig auch zwingend strafbare – Relevanz zugebilligt wird. Eine mögliche (teilweise) Verfahrenseinstellung wird umgekehrt nicht explizit erwähnt.