Betreffend die Aussage resp. das «Versprechen» des fedpol im Oktober 2021, alles ihm Mögliche dafür zu tun, dass die strafrechtlich relevanten Sachverhalte vor Gericht gelangen, bevor sie verjährt sind, trifft zu, dass dem erwähnten Passus nicht entnommen werden kann, wer vom fedpol diese Zusicherung gemacht und wie der exakte Wortlaut gelautet hat (Anmerkung der Kammer: der im konkreten Passus erwähnten Fussnote 168 kann zudem entnommen werden, dass die GPK- S davon Kenntnis erlangt hat, dass die Verfahrensleitung zwei Mitarbeitenden der ESTV anvertraut worden ist, die vom fedpol befristet angestellt worden waren).