Ausserdem wies es die Klage des fedpol auch nicht ab, sondern das Verfahren zurück. Dass der Jahresbericht GPK 2021 – wie der Gesuchsteller in seiner Replik ausführt (dort Rz. 20) – mit Sorgfalt redigiert wird, steht ausser Frage, ändert aber am vorstehend Ausgeführten nichts. 5.3.3 Betreffend die Vorsprache im Februar 2021 ist festzuhalten, dass das fedpol als beteiligte Verwaltung damals Parteistellung innehatte (siehe E. 5.3.1 hiervor), womit die Gesuchsgegnerin nicht im selben Masse zur Objektivität verpflichtet war wie im Untersuchungsstadium.