Vor diesem Hintergrund überrasche es auch nicht, dass zwecks Einhaltung des versprochenen «Fahrplans» sämtliche Beweisanträge der Beschuldigten durchgehend abgelehnt worden seien, denn nur so habe das gegenüber der GPK-S abgegebene Versprechen erfüllt werden können. Aus diesem Grund sei auch der Antrag des Beschuldigten 2 auf Überspringen des Einspracheverfahrens abgewiesen worden. 5.2 Dagegen wendet die Gesuchsgegnerin ein, dass sie weder etwas «öffentlich versprochen» habe noch die effektiv monierte Aussage (d.h. diejenige im Oktober 2021) ihr zugerechnet werden könne. Zudem stelle diese ohnehin keine zentrale