Es habe für sie, die laufend auf die Untersuchung eingewirkt habe, und das fedpol nur noch ein (Verfahrens-)Ziel gegeben, nämlich zu verhindern, dass die Vorwürfe gegen die Beschuldigten (bzw. ein Teil davon) verjährten und entsprechend vor dem Frühjahr 2024 eine die Verfolgungsverjährung (vermeintlich) unterbrechende Strafverfügung zu erlassen. Vor diesem Hintergrund überrasche es auch nicht, dass zwecks Einhaltung des versprochenen «Fahrplans» sämtliche Beweisanträge der Beschuldigten durchgehend abgelehnt worden seien, denn nur so habe das gegenüber der GPK-S abgegebene Versprechen erfüllt werden können.