Fedpol versicherte, alles ihm Mögliche dafür zu tun, dass die strafrechtlich relevanten Sachverhalte vor Gericht gelangen, bevor sie verjährt sind (d.h. vor dem Frühjahr 2024). Die GPK-S wird diesen Teil des Dossiers weiterhin aufmerksam verfolgen, insbesondere nach dem endgültigen Entscheid des BGer.