Im Februar 2021 hörte die GPK-S zu diesem Thema die fedpol-Direktorin an. Sie besprach mit ihr den Entscheid des Berner Wirtschaftsstrafgerichts und dessen Auswirkungen auf das Verfahren, die Überlegungen des Bundesamts hinsichtlich des weiteren Vorgehens sowie die Geeignetheit der aktuellen Bestimmungen des Verwaltungsstrafverfahrens. Die Kommission informierte sich in der Folge regelmässig über den Stand der Arbeiten von fedpol. Im Oktober 2021 teilte das Bundesamt mit, dass das U.________-Verfahren unter neuer Leitung wiederaufgenommen wurde.168 Fedpol versicherte, alles ihm