5. 5.1 Betreffend die hauptsächlich geltend gemachte ausstandsbegründende Tatsache verweist der Gesuchsteller auf Äusserungen der Gesuchsgegnerin bzw. des fedpol gegenüber der GPK-S im Jahr 2021 resp. auf folgende Textstelle im Jahresbericht 2021 der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte (nachfolgend: Jahresbericht GPK 2021; in: BBl 2022 513, S. […]; Hervorhebung erfolgte durch den Gesuchsteller [Gesuch Rz. 26]): Im Februar 2021 hörte die GPK-S zu diesem Thema die fedpol-Direktorin an.