Die Parteien erhoben in der Folge keine Einwände. Laut Zustel- 9 lungs- und Empfangsbestätigung vom 12. Juni 2024 befinden sich auf dem zuvor erwähnten USB-Stick die paginierten Verfahrensakten des fedpol (Akten WSG 24 14-20 pag. 18 019 ff., insbesondere pag.18 020). Vor diesem Hintergrund darf davon ausgegangen werden, dass dem Editionsantrag des Gesuchstellers zureichend nachgekommen wurde, zumal keine Hinweise dafür bestehen, dass sein Antrag auch auf weitere – konkret auf unpaginierte – Verfahrensakten des Verwaltungsverfahren resp.