Mit Verfügung vom 18. Dezember 2024 forderte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer das Wirtschaftsstrafgericht auf, ihr die «amtlichen Akten» zukommen zu lassen. Dieser Aufforderung kam das Wirtschaftsstrafgericht nach telefonischer Rücksprache insoweit nach, als es (vorderhand) vier Bundesordner einreichte, verbunden mit den Hinweisen, dass es sich hierbei um die Akten «ab Eingang WSG» handle, sich in Ordner 2 ein umfassendes Aktenverzeichnis der Akten des fedpol und in Ordner 3 ein USB-Stick, enthaltend einen Grossteil der Akten in elektronischer Form, befänden.