18. Mai 2022 sowie Beschwerde des Gesuchstellers ans Bundesstrafgericht vom 27. Juni 2022]). Umgekehrt bestehen keine Hinweise, welche den Verdacht aufkommen liessen, dass sich die Verteidigung des Gesuchstellers gesetzes- resp. standeswidrig verhält. Mit Blick auf den Ausgang des Verfahrens kann die Frage der Rechtzeitigkeit indes offengelassen werden, da sich das Gesuch – wie nachfolgend aufzuzeigen sein wird – ohnehin als materiell unbegründet erweist.