WSG 24 14-20 in den Ausstand zu treten habe (Rechtsbegehren 1). Weiter beantragte er, dass sämtliche Amtshandlungen seit Februar 2021, eventualiter seit Oktober 2021, an denen die Gesuchsgegnerin mitgewirkt habe, aufzuheben seien (Rechtsbegehren 2). In prozessualer Hinsicht ersuchte er um Beizug der Akten des Verwaltungsverfahrens Nr. 21-0274 bzw. des Gerichtsverfahren WSG 24 14-20 (Rechtsbegehren 3). Mit Verfügung vom 18. Dezember 2024 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Ausstandsverfahren und forderte die Gesuchsgegnerin zur Stellungnahme auf.