Den unterschriebenen Text habe sie ihm vorab mündlich erklärt und er habe ihn vor der Unterschrift in aller Ruhe lesen können. Entsprechend habe der Beschwerdeführer in Kenntnis der Ausgangslage und im Wissen um die Bedeutung eines Einspracherückzugs die Einsprache gegen den Strafbefehl zurückgezogen. Sie habe ihm weiter erklärt, dass das Verfahren vor Gericht nun abgeschlossen sei und die Rechnungsstellung durch die Staatsanwaltschaft erfolgen werde. Er habe all dies zur Kenntnis genommen. Ohnehin sei dem Beschwerdeführer die Bedeutung eines Einspracherückzugs aus diversen anderen Verfahren bekannt. Vielmehr dürfte es vorlie-