Im Rahmen der Fortsetzungsverhandlung unterzeichnete der Beschwerdeführer eine Rückzugserklärung und mit Verfügung vom 4. Dezember 2024 hielt das Regionalgericht den Rückzug fest. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 12. Dezember 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Mit Verfügung vom 19. Dezember 2024 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren und gab dem Regionalgericht und der Generalsstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme.