Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland hielt in der Folge mit Verfügung vom 14. Juni 2024 am Strafbefehl fest und überwies die Akten an das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens. In der Folge fanden – unter dem Vorsitz von Gerichtspräsidentin B.________ (nachfolgend: Gerichtspräsidentin – am 28. August 2024 die Hauptverhandlung und am 4. Dezember 2024 die Fortsetzungsverhandlung statt. Im Rahmen der Fortsetzungsverhandlung unterzeichnete der Beschwerdeführer eine Rückzugserklärung und mit Verfügung vom 4. Dezember 2024 hielt das Regionalgericht den Rückzug fest.