1. Mit Strafbefehl O 24 5400 vom 25. April 2024 wurde A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Übertretung gegen das Abfallgesetz schuldig erklärt und mit einer Busse von CHF 200.00 bestraft. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wurde auf zwei Tage festgesetzt. Am 1. Mai 2024 erhob der Beschwerdeführer Einsprache gegen den Strafbefehl. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland hielt in der Folge mit Verfügung vom 14. Juni 2024 am Strafbefehl fest und überwies die Akten an das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens.