Indes hat D.________ am 10. Dezember 2024 als Vertreter der Beschwerdeführerin eine Beschwerde erhoben, wobei unter Bezugnahme auf die Einstellungsverfügung vom 9. Dezember 2024 insbesondere geltend gemacht wird, dass die Staatsanwaltschaft seinen Strafantrag im Namen der Beschwerdeführerin ignoriert habe. Damit macht die Beschwerdeführerin sinngemäss eine formelle Rechtsverweigerung der Staatsanwaltschaft geltend. Diese Rüge ist begründet.