2. Ziff. 4 des Dispositivs der Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 25. November 2024 (BM 23 19262) wird von Amtes wegen aufgehoben. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Es wird keine Entschädigung gesprochen.