9 nen (angeblich) bereits geprüften CBD-Hanf gehandelt habe, zumal keine Hinweise darauf bestanden hätten, dass K.________ sein illegales Marihuana in den für die Produkte des Beschwerdeführers vorgesehenen, vom Rest der Anlage getrennten Raum stellen würde, kann ihm nicht gefolgt werden. Gerade weil die abzuholende Ware nicht von ihm selbst, sondern von K.________ bereitgestellt wurde, hätte es dem Beschwerdeführer oblegen, diese vor dem Transport zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen.