5.4 Zu beachten ist, dass der Beschwerdeführer anlässlich der Einvernahme vom 21. September 2023 zu Protokoll gegeben hatte, dass K.________ «das Zeugs» der H.________ in die beiden zu leerenden Räume getan habe (EV vom 21. September 2023, S. 2-3 Z. 60-62). K.________ habe viel entsorgt, auch Sachen, die der Firma (Anmerkung der Kammer: der H.________) gehört hätten. Der Beschwerdeführer habe sich darum nicht kümmern wollen (EV vom 21. September 2023, S. 3 Z. 71- 72).